Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung
Privatpersonen (Einzel- und Gruppenteilnehmer) sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt wurde.
Gültiger Führerschein
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird.
Eigenes Fahrzeug
Für die Veranstaltung nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, legt der Fahrer eine Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme an der Veranstaltung vor. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.
Zu beachtende Vorschriften
Auf der gesamten Veranstaltung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Diszipliniertes Verhalten
Der Teilnehmer hat sich während der Veranstaltung diszipliniert zu verhalten. Insbesondere sind die Anweisungen des Guides zu befolgen. Bei Missachtung gegen die Anweisungen durch den Guide, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
Alkohol- und Drogenverbot
Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
Winterreifen
Bei winterlichen Witterungsverhältnissen hat der Teilnehmer sein Fahrzeug entsprechend den Vorgaben der StVO mit Winterreifen auszurüsten.
Gurtpflicht
Während der Autofahrt besteht Gurtpflicht.
Mitnahme von Begleitpersonen/Zuschauern
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach zusätzlicher Buchung beim Veranstalter gestattet.
Befahren des Nürburgrings
Für das Befahren des Nürburgrings (Nordschleife) während der Touristenfahrten gilt folgende Fahrordnung: https://nuerburgring.de/info/company/gtc/driving-regulations
2. Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt durch die Bestellung über unseren Online Shop. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Veranstaltung verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Veranstalter das Angebot schriftlich bestätigt.
3. Preise/Zahlungen
Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gilt die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung/ Buchungsbestätigung bzw. spätestens bis zum Veranstaltungstag erfolgen.
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung.
Vorkasse: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail.
Kreditkarte: Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.
SEPA-Lastschriftverfahren: Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie mindestens einen Bankgeschäftstag im Voraus informieren (sog. Prenotification). Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres.
PayPal, PayPal Express: Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Rechnung: Der Rechnungsbetrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Apple Pay: Im Bestellprozess erscheint ein PopUp-Fenster des Anbieters Apple Pay. Um diese Zahlungsart nutzen zu können, müssen Sie bei Apple registriert sein und die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns auf Aufforderung bestätigen. Unmittelbar nach Aufgabe Ihrer Bestellung blocken wir den Rechnungsbetrag bei Apple Pay. Die endgültige Belastung des Apple Pay-Kontos erfolgt frühestens einen Tag nach Versand der Rechnung (werktäglich).
Google Pay: Im Bestellprozess erscheint ein PopUp-Fenster des Anbieters Google Pay. Um diese Zahlungsart nutzen zu können, müssen Sie bei Google registriert sein und die Funktion Google Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns auf Aufforderung bestätigen. Unmittelbar nach Aufgabe Ihrer Bestellung blocken wir den Rechnungsbetrag bei Google Pay. Die endgültige Belastung des Google Pay-Kontos erfolgt frühestens einen Tag nach Versand der Rechnung (werktäglich).
Sofort by Klarna: Um den Rechnungsbetragbezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr Konto wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
Klarna: In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ.), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden („Klarna“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung über Klarna ist nur für Verbraucher verfügbar. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über Klarna eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung voraus und sie erfolgt direkt an Klarna. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellprozess.
Kauf auf Rechnung über Klarna: Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Versand der Ware und Erhalt der Rechnung fällig.
Ratenkauf über Klarna: Sie können den Rechnungsbetrag in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages bezahlen. Die Höhe der Mindestrate beträgt 6,95 Euro.
Twint: Um Ihren Rechnungsbetrag über Twint zahlen zu können, müssen Sie über die Twint App verfügen. Dort können Sie die Zahlung abwickeln und weitere Zahlungsmodalitäten auswählen. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit Twint. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Twint-Konto.
4. Versicherungsschutz
Jeder Teilnehmer an einer Veranstaltung ist selbst verantwortlich für seinen Versicherungsschutz.
5. Stornierung durch den Kunden
Vor Beginn der Veranstaltung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Krankheiten, persönliche Gründe, defekte Fahrzeuge etc. rechtfertigen keine kostenfreie Umbuchung oder Kostenerstattung.
Der Veranstalter kann folgende Stornogebühren berechnen:
Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Anfallende Kosten sind sofort zur Zahlung fällig.
Nino Ramon da Cunha Pereira
Bubensteig 5
72525 Münsingen
E-Mail: kontakt@asphaltpassion.com
Tel.: 0152 338 556 06
Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vereinbarten pauschalen Stornogebühren. Ist dies der Fall, ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen. Stornokosten sind sofort mit Abgabe der Rücktrittserklärung fällig. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter.
6. Veranstaltungsabsage/-verlegung und Kündigung durch den Veranstalter
Veranstaltungsabsage/-verlegung
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen, die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Veranstaltungsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen kann der Veranstalter für bereits erbrachte Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen:
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Veransaltungsgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
7. Gewährleistung/Leistungsstörungen
Der Anbieter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungserbringer, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Soweit die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann, ist der Anbieter berechtigt durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Fahrten auf dem Nürburgring (Nordschleife)) und übernimmt insoweit keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines vom Anbieter Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten des Anbieters bzw. dem Leistungserbringer zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Der Kunde kann vom Beauftragten des Anbieters bzw. von den Leistungserbringern eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung seiner schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat weder der Beauftragte des Anbieters noch dessen Leistungserbringer.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen (Minderung), sofern er nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Anbieters aus dem Veranstaltungsvertrag mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Forderung oder sein Zurückbehaltungsrecht unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
Der Nürburgring (Nordschleife) kann jederzeit aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. durch einen Unfall oder schlechte Wetterbedingungen) gesperrt werden. Dadurch können sich die Öffnungszeiten verschieben, es zu Wartezeiten kommen oder die Fahrten nicht möglich sein. Sollten die Fahrten innerhalb der Veranstaltung nicht möglich sein, werden die Kosten für die Fahrten auf dem Nürburgring (Nordschleife) dem Kunden zurückerstattet.
8. Haftung für Personen- und Sachschäden
Der Anbieter haftet nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf) oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Anbieter ist die Haftung für Vermögens- oder Sachschäden der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Ansprüche auf Grund von schuldhaften Pflichtverletzungen durch Teilnehmer, Gäste und Besucher der Veranstaltungen. Der Freistellungsanspruch bezieht sich auch auf Rechtsverteidigungs- und Rechtsverfolgungskosten in angemessener Höhe, die auf Grund dieser Ansprüche entstehen.
Sachschäden, die vom Kunden oder einem seiner Veranstaltungsteilnehmer verursacht wurden, sind unverzüglich durch den Kunden in enger Abstimmung mit dem Anbieter zu beheben. Der Anbieter behält sich vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und dem Kunden die hieraus entstehenden Reparaturkosten zur Erstattung in Rechnung zu stellen.
9. Fotos und Filmmaterial
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken (auch im Internet) zu verwenden.
10. Datenschutz
Anbieter und Kunde stellen jeweils die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer in der Bundesrepublik Deutschland geltender Vorschriften über den Datenschutz sicher. Insbesondere werden sie jeweils die technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die gemäß der Anlage zu § 9 BDSG den besonderen Anforderungen des Datenschutzes entsprechen. Soweit der Anbieter berechtigt ist, Unteraufträge zu erteilen, wird er dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Datenschutzbestimmungen auch Gegenstand des jeweiligen Unterauftragsverhältnisses werden.
Der Anbieter stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass seine mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtet sind und vom Kunden bzw. den Veranstaltungsteilnehmern übermittelte und/oder erhobene personenbezogene Daten nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Der Kunde stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die vom Anbieter zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten aller Personen, die an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen (z. B. Mitarbeiter), nach Maßgabe des BDSG an den Anbieter übermittelt sowie von diesem erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen und holt – soweit erforderlich – die Einwilligung der Betroffenen ein.
Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten vom Kunden bzw. den Veranstaltungsteilnehmern erhält, verpflichtet sich der Anbieter, diese Daten ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen.
Der Anbieter ermöglicht dem Datenschutzbeauftragten des Kunden die in § 11 BDSG vorgesehenen Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Soweit erforderlich, werden Anbieter und Kunde die Einzelheiten über die an der Datenübermittlung oder Auftragsdatenverarbeitung Beteiligten sowie die Festlegung der Art der zu übermittelnden oder zu verarbeitenden Daten im Veranstaltungsvertrag ergänzend regeln.
Der Anbieter wird den Kunden bei Störungen des Verarbeitungsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er seinerseits Fehler oder Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei der Prüfung von Ergebnissen, feststellt.
11. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
12. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
13. Schlussbestimmung
Mit dem Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlieren alle früher veröffentlichen Ihre Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für Vertragsänderungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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